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Im Vorlauf der Bundestagswahl erhält man als Kandidat viele Anfragen der verschiedensten Bürgerinitiativen. Auch Bürgerinnen und Bürger stellen ihre Fragen an mich. Ich möchte Ihnen meine Antworten auf diese Anfragen nicht vorenthalten und veröffentliche sie hier.
Vielen Dank für den Brief der BI Gesundheitsversorgung, in dem wichtige Themen der medizinischen Versorgung angesprochen werden.
Wir werden uns auch weiterhin für einen ungehinderten Zugang zum Gesundheitswesen einsetzen. Alle Versicherten sollen auch in Zukunft die Wahl haben, von welchem Arzt / Ärztin sie sich behandeln lassen möchten. Dabei soll selbstverständlich auch die Therapiefreiheit erhalten bleiben, denn aus meiner Sicht ist es sehr wichtig, dass ÄrztInnen und PatientInnen gemeinsam beraten, welche Therapie die jeweils angemessene ist. Wir Grüne halten historisch gewachsene unterschiedliche Anbieterstrukturen in der ambulanten ärztlichen Versorgung für wichtig. Die Anbieterpluralität - auch die „doppelte" Facharztschiene, die wir nicht abschaffen wollen - macht innovative Versorgungsansätze, die das Gesamtsystem weiterbringen, wahrscheinlicher. Zudem trägt sie dazu bei, die Wahlrechte der PatientInnen zu stärken.
Die zunehmende Zahl chronisch und mehrfach erkrankter PatientInnen erfordert gleichzeitig Versorgungsketten, deren Glieder eng miteinander verzahnt sind. Um eine gute Versorgung der PatientInnen zu gewährleisten, brauchen wir mehr Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen ÄrztInnen sowie verstärkte Kooperation mit anderen Gesundheitseinrichtungen, Krankenhäusern, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen. Aus diesem Grund setzen wir uns auch für das Konzept der Integrierten Versorgung ein, denn hier liegen noch ungenutzte Potenziale, um die im Gesundheitswesen tätigen Akteure noch besser miteinander zu vernetzen.
Leider gibt es bundesweit bislang nur einen Integrationsvertrag, der das gesamte Krankheitsspektrum abdeckt („Gesundes Kinzigtal"), der Rest sind indikationsspezifische Verträge.
Aus diesem Grund befürworten wir auch Medizinische Versorgungszentren, weil sie zur Integration der Versorgungsstrukturen beitragen können. Das Prinzip „alle Leistungen unter einem Dach" ist insbesondere für ältere und chronisch kranke Patientinnen und Patienten sowie für Familien mit Kindern ein interessantes Angebot. Versorgungszentren können nicht nur für die PatientInnen, sondern auch für die ÄrztInnen von Vorteil sein. Bei vielen ÄrztInnen besteht zum Beispiel der Wunsch, halbtags zu arbeiten. Medizinische Versorgungszentren stellen eine sinnvolle Ergänzung in der Versorgungslandschaft dar, gleichzeitig wird es auch weiterhin Facharztpraxen geben.
Ich teile Ihre Kritik am Gesundheitsfonds und lehne eine weitere Belastung der Versicherten, wie sie mit dem Gesundheitsfonds vorgesehen ist, ab.
Ein leistungsfähiges Gesundheitswesen braucht ein gutes Finanzierungsfundament. Wir wollen deshalb eine Bürgerversicherung an die Stelle des verkorksten Gesundheitsfonds setzen. Die heutige Trennung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung führt dazu, dass sich ausgerechnet die wirtschaftlich
leistungsstärksten und im Regelfall auch gesündesten Bevölkerungsgruppen nicht am Solidarausgleich beteiligen müssen. Das wollen wir ändern. Außerdem ist die Finanzierung der Gesundheitsversorgung heute zu einseitig von den Arbeitseinkommen aus abhängiger Beschäftigung abhängig. Dagegen bleiben Kapitaleinkommen und Gewinne beitragsfrei. Das ist ungerecht und beeinträchtigt die Fähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, die wachsenden Anforderungen durch den demografischen Wandel und den medizinisch-technischen Fortschritt zu bewältigen. In der Bürgerversicherung wollen wir deshalb alle Einkommensarten in die Beitragsbemessung einbeziehen.
Sie sprechen die Honorarreform an und kritisieren die aus ihrer Sicht unzureichende Vergütung ambulant tätiger ÄrztInnen. Mit der Honorarreform haben viele Praxen in Baden-Württemberg Honorarverluste erlitten. Es gibt jedoch gleichzeitig in allen Arztgruppen GewinnerInnen. Dieses Ergebnis ist keinesfalls überzeugend und bedarf der Nachsteuerung. Wir Grünen kritisieren, dass die Honorarreform viel zu überstürzt eingeführt worden ist (zum Vergleich: Im Krankenhausbereich hat man sich fünf Jahre Zeit genommen, um das Fallpauschalensystem nach und nach einzuführen). Auslöser für diese Hast war zum Einen die Hoffnung der großen Koalition, mit der von der Ärzteschaft gewünschten Umstrukturierung bei der Bundestagswahl punkten zu können, was eindeutig misslungen ist. Zum Anderen zwingt der Gesundheitsfonds mit seinem politisch festgelegten Einheitsbeitrag zu einer Vereinheitlichung der Honorare. Diesen unnötigen Zentralismus der Gesundheitsreform haben wir GRÜNEN mehrfach kritisiert.
Wir Grünen setzen uns für ein transparentes Gesundheitswesen ein. Transparenz sollte dabei nicht nur bei den Kosten, sondern auch bei der Entscheidungsfindung - zum Beispiel im Gemeinsamen Bundesausschuss oder beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen - gewährleistet sein.
Lassen Sie mich noch kurz darauf hinweisen, dass wir mit einem Präventionsgesetz und einem wirkungsvollen PatientInnenrechte-Gesetz weitere Grundlagen schaffen wollen, die Qualität im Gesundheitswesen zu verbessern und die Position der PatientInnen zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Ebner
"Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass
Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz aufgenommen werden?"
Ja, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Aufnahme der Kinderrechte in den
Grundrechtekatalog des Grundgesetzes. Wir wollen diese Verankerung der
Kinderrechte in unserer Verfassung als starken Auftrag an die Politik,
Prioritäten zugunsten von Kindern zu setzen, denn Kinder und Jugendliche
haben eigenständige Rechte.
Unsere Bundestagsfraktion hat daher als einzige Fraktion einen Antrag auf
Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz eingebracht. Die anderen
Fraktionen haben diesen jedoch im Verfahren blockiert, weshalb er nicht
parlamentarisch beraten wurde.
Wir werden uns in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass das
Projekt als eines der ersten auf der Tagesordnung erscheint.